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Der gesetzliche Rahmen

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Zeitarbeit ist durch ein Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), einem Zeitarbeitnehmer und einem Kunden (Entleiher) gekennzeichnet. Der Zeitarbeitnehmer ist bei dem Zeitarbeitsunternehmen fest angestellt, erbringt seine Arbeitsleistung aber beim Kunden.

Zeitarbeit ist seit 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses Gesetz enthält neben dem allgemeinen Arbeitsrechtspezifische Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer, vor allem bezogen auf die Vergütung.

Das Arbeitnehmerüberlassungsrecht ist zudem über die EU-Richtlinie (EU-RL 2008/104 EG) zur Leiharbeit in einem europäischen Rechtsrahmen eingebunden.

Grundgedanke des AÜG ist der Grundsatz der Gleichstellung. Das bedeutet, Zeitarbeitnehmer haben während der Überlassung an einen Entleiher grundsätzlich Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts, wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers (§ 8 Absatz 1 AÜG). Davon kann durch die Anwendung eines einschlägigen Tarifvertrages abgewichen werden, soweit der Tarifvertrag in Bezug auf das Entgelt nicht die festgesetzten Mindeststundenentgelte (Lohnuntergrenze) unterschreitet (§ 8 Absatz 2 AÜG).

Im Vergleich zu einem „bilateralen“ Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weist die Arbeitnehmerüberlassung viele darüber hinausgehende Regeln auf. Im Folgenden werden die grundlegenden – nicht alle – gesetzlichen Vorgaben erläutert.


Quelle: https://ig-zeitarbeit.de/zeitarbeit/grundlagen/

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Eine sorgfältige Auswahl des Zeitarbeitsunternehmens ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit unerlässlich.

Dabei sollten potenzielle Kunden besonders darauf achten, dass das Unternehmen eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt. In Deutschland ist dies gesetzlich vorgeschrieben und wird von der Agentur für Arbeit vergeben.

  • Wir haben die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Wir werden regelmäßig durch die Agentur für Arbeit überprüft
  • Wir haben die unbefristete Erlaubnis zur Überlassung
  • Wir arbeiten nach der Rechtsgrundlage: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)





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Unternehmen haben oft mit schwankendem Personalbedarf zu kämpfen, sei es durch steigende Auftragslage, Ausfallzeiten oder Mitarbeiterwechsel. Zeitarbeitnehmer bieten hier eine flexible und kosteneffiziente Lösung, um diesen Bedarf zu decken.

  • Kurzfristige Personalressourcen: Zeitarbeitnehmer können schnell und unkompliziert eingesetzt werden, um Personalengpässe auszugleichen.
  • Kosteneinsparung: Da die Zeitarbeitsunternehmen die Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaften und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall tragen, entstehen dem Unternehmen nur Kosten, wenn Zeitarbeitnehmer tatsächlich eingesetzt werden.
  • Entlastung der Personalabteilung: Durch den Einsatz von Zeitarbeitnehmern kann die Personalabteilung entlastet werden, da das Bewerbungsmanagement vom Zeitarbeitsunternehmen übernommen wird.
  • Zugang zu passenden Mitarbeitern: Zeitarbeitsunternehmen verfügen oft über einen Pool an qualifizierten Mitarbeitern und können somit schnell passende Mitarbeiter für das Unternehmen auswählen.

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Was wenn der ausgewählte Zeitarbeitnehmer nicht in mein Unternehmen passt?

Natürlich kann es einmal vorkommen, dass der ausgewählte Mitarbeiter nicht passt oder der Einsatz nicht zustande kommt. In diesem Fall kontaktieren Sie Ihr Zeitarbeitsunternehmen und besprechen mit Ihrem Ansprechpartner die Problemstellung. Wir suchen schnellstmöglich, mit unserem Bewerber- oder Mitarbeiterpool, nach einer alternativen Lösung.

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Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) werden die Rahmenbedingungen zum befristeten Entleih des Zeitarbeitnehmers geregelt, wie z.B. Qualifikation, Dauer, Stundensatz, Beginn und Ende des Einsatzes. Dieser ist zwingend vor Arbeitsaufnahme des Mitarbeiters in Schriftform abzuschließen.

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Wenn Sie Interesse an einer direkten Personalvermittlung oder Headhunting haben, suchen wir speziell für Ihr Unternehmen das angefragte Personal. Zunächst erfolgt die Personalsuche durch die Schaltung von Stellenanzeigen. Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, sprechen wir auch geeignete Bewerber direkt an.


Wenn die passenden Bewerber für die gewünschte Position gefunden werden, stellen wir sie Ihnen im Profil vor und führen anschließend ein persönliches Gespräch. Wenn die Rahmenbedingungen für Bewerber und Arbeitgeber passen, können Sie direkt mit Ihrem neuen Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag abschließen.


Die indirekte Personalvermittlung erfolgt häufig im Anschluss an eine vorangegangene Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, dass Sie Ihren neuen Mitarbeiter bereits während eines befristeten Einsatzes in Ihrem Unternehmen kennengelernt haben und ihm nun eine Festanstellung in Ihrem Unternehmen anbieten. Bei einer Übernahme des Zeitarbeitnehmers erhält das Zeitarbeitsunternehmen eine Vermittlungsgebühr. Die Höhe dieser Gebühr ist oft gestaffelt, abhängig von der vorangegangenen Überlassung.



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